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Kritische Infrastrukturen

Gehören Sie zu den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und

müssen sich zertifizieren lassen? Dann sind Sie hier richtig.

Was die Bundesnetzagentur (BnetzA) fordert

Der Netzbetreiber ist verpflichtet die Konformität seines ISMS mit den Anforderungen der DIN ISO/IEC 27001 durch ein Zertifikat zu belegen. Die Zertifizierung muss durch eine unabhängige und für die Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 akkreditierte Stelle durchgeführt werden.

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Berater finden

Der beste Berater zur Implementierung der ISO 27001 (ISO 27019) ist sicherlich der Auditor, denn er weiß, was auditiert wird.

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Zertifizierer finden

Gute Zertifizierer bietet neben dem Stufe 1 und Stufe 2 Audit ein Voraudit an. Und das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen.

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Zertifizierung abschließen

Sie schließen die Zertifizierung nach ISO 27001 erfolgreich ab. Planen Sie jährliche Audit ein.

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Umsetzungsfristen

Die Anforderungen des vorliegenden IT-Sicherheitskataloges (IT-SIK) sind durch die betroffenen Netzbetreiber bis zum 31.01.2018, also 1 Jahr nach Veröffentlichung, umzusetzen. Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist der Bundesnetzagentur mitzuteilen. Neben den 110 Krankenhäusern aus dem Sektor Gesundheit folgen später die Sektoren IT & TK, Transport und Verkehr, Medien und Kultur, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Staat und Verwaltung. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung hier zur Verfügung.

Haben Sie noch Fagen?

Stellen Sie uns gerne Ihre Fragen zum Thema Zertifizierung Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Energiesektor, oder Fragen zur Implementierung, also der Aufbau und die Umsetzung der ISO 27001, sowie der ISO 27019 und dem IT-Sicherheitskatalog § 11 (1a) EnWG.
Gerne unterstützen wir Sie. Kontakt >