+49 6201 8725124 info@suhling.biz

Bildschirmfoto von der Skypesitzung mit Herrn Maier und Herrn Suhling

Am 17.10.2016 hatte ich die Gelegenheit mich mit Herrn Maier und seinem Publikum via Skype in Hirschberg über das Thema Störerhaftung auszutauschen. Freundlicherweise darf ich den dazugehörigen Presseartikel von Herrn Maier hier veröffentlichen:

Freifunk Rhein-Neckar – Digitalisierung mal konkret

Überall werde über die Digitalisierung mit Schlagworten wie z.B. Industrie 4.0 gesprochen, aber Handfestes komme selten dabei rum, begann Andreas Maier, FDP-Ortsverbandsvorsitzender seine Begrüßung zur Liberalen Runde Oktober. Unter dem Titel „Freifunk in der Metropolregion Rhein-Neckar – Chancen und Möglichkeiten eines bürgerschaftlich organisierten Netzwerks“ hatte die FDP Hirschberg Florian Köhler von Freifunk Rhein-Neckar zu Gast. Der Verein Freifunk Rhein-Neckar e.V. ist nach eigener Aussage Teil der bundesweit in 330 Communities organisierten Freifunk-Initiative, welche sich zum Ziel gesetzt hat, ein frei zugängliches, öffentliches und durch Bürger verwaltetes Funknetz (WLAN) aufzubauen und zu betreiben.

Bevor Köhler die Idee von Freifunk vorstellte, gab Peter Suhling, Datenschutzberater aus Weinheim, der zu Anfang der Liberalen Runde per Skype zugeschaltet war, einen kurzen Überblick über verschiedene aktuelle Entwicklungen zum Thema WLAN und Datenschutz, wie z.B. die Störerhaftung von Betreibern frei zugänglicher WLANs, über die kürzlich der EuGH urteilte.

Problem dabei ist, dass der EuGH zwar eine pauschale Haftung von Betreibern solcher WLANs für im Internet begangene Rechtsverstöße von Nutzern dieser WLANs ausgeschlossen hat, jedoch nur für den Fall, dass der Betreiber eines solchen WLANs nachvollziehen kann, wer mit welchem Gerät gerade über sein WLAN-Netz online ist. Das bedeutet, dass z.B. ein Passwortschutz und die Registrierung des verwendeten Geräts erforderlich werden.
Suhling berichtete in diesem Zusammenhang von Restaurantbetreibern, die wegen Rechtsverstößen ihrer im „Restaurant-WLAN“ surfenden Gäste abgemahnt wurden. Als Lösung empfahl er etwa den Zugang über VPN-Clients, was für die Nutzer allerdings nicht immer komfortabel sei.

Genau bei dieser Problematik setzt Freifunk an. Köhler erläuterte, dass die Nutzer von Freifunk einen Teil ihres Internetzugangs mittels einer speziellen Freifunk-Software und einem ca. 20 Euro kostenden Freifunk-Router der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen. So entsteht ein immer enger werdendes Netzwerk, mit dem Freifunk z.B. auch die inzwischen aufgelöste Flüchtlingsunterkunft in der Lützelsachsener Winzerhalle mit freiem Internet versorgt hatte. Aus rechtlicher Sicht liege der Vorteil von Freifunk einerseits darin, dass man ein Provider sei, so dass man nicht für im Internet begangene Rechtsverstöße seiner Nutzer hafte. Andererseits sei man als Provider zwar zu Abrechungszwecken zur Erhebung von Daten der Nutzer verpflichtet, was angesichts der Unentgeltlichkeit des Freifunk-Angebots jedoch nicht geschehe, erläuterte Köhler. Insofern stellten sich zwei zentrale Probleme für Freifunk nicht bzw. werden innovativ gelöst.

Angesichts des Status Deutschlands als „Internet-Entwicklungsland“ (in keinem anderen Land kaufe man sich Datenvolumen, um im Internet zu surfen, so Köhler), konnten die Teilnehmer der Liberalen Runde, die bereits Erfahrungen mit mobilem Internet im (europäischen) Ausland gemacht haben, dem uneingeschränkt beipflichten.

Quelle: FDP Hirschberg